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BGH: Videokonferenz-Ehe in Deutschland nicht gültig

by dr
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine per Videokonferenz geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird. Dieses Urteil betrifft ein Paar aus Nigeria, das in den USA per Videotelefonie geheiratet hatte und seine Ehe nach deutschem Recht anerkennen lassen wollte.

Hintergrund: Hochzeit per Zoom

Die Ehe wurde im Mai 2021 während der Corona-Pandemie über einen Videotermin im US-Bundesstaat Utah geschlossen. Utah hatte diese Möglichkeit eingeführt, um Eheschließungen während der Lockdowns weiterhin zu ermöglichen. Dabei mussten die Heiratswilligen nicht vor Ort sein – die Zeremonie konnte bequem per Videokonferenz abgehalten werden. Die Unterschrift erfolgte elektronisch, lediglich der Standesbeamte war physisch anwesend.

Solche digitalen Eheschließungen wurden weltweit genutzt, vor allem von Menschen, die in ihren Heimatländern keine Möglichkeit hatten zu heiraten. Beispielsweise wählten viele gleichgeschlechtliche Paare aus China diesen Weg, da ihnen eine Ehe in ihrem eigenen Land verwehrt bleibt.

Das Problem: Deutsche Rechtsprechung fordert physische Präsenz

In Deutschland gilt jedoch eine klare Regel: Eine Ehe kann nur durch die gleichzeitige physische Anwesenheit beider Partner geschlossen werden. Dieses Prinzip wird auch auf Ehen angewandt, die zwar im Ausland geschlossen wurden, bei denen sich jedoch mindestens ein Ehepartner während der Trauung in Deutschland aufhielt.

Im Fall des nigerianischen Paares war dies der Fall, weshalb die Eheschließung als „im Inland durchgeführt“ bewertet wurde. Das Kölner Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof bestätigten, dass die Ehe in Deutschland als ungültig gilt, da die grundlegenden Anforderungen des deutschen Rechts nicht erfüllt wurden.

Die Entscheidung im Detail

Die Meldebehörde hatte die US-amerikanische Heiratsurkunde des Paares zunächst abgelehnt, da Zweifel bestanden, ob sie nach deutschem Recht gültig sei. Für das Paar bedeutete dies, dass es weder als verheiratet anerkannt noch erneut heiraten konnte.

Der BGH entschied nun, dass die Ehe offiziell nicht gültig ist, was den Weg für eine neue, ordnungsgemäße Eheschließung in Deutschland frei macht (Az. XII ZB 244/22).

Videokonferenz-Ehen weltweit

Während Deutschland sich klar gegen Videokonferenz-Ehen positioniert, sieht die Rechtslage in anderen Ländern anders aus:

  • In Israel konnten Paare erfolgreich die Anerkennung solcher Ehen vor Gericht erstreiten.
  • In den USA akzeptieren einige Bundesstaaten, darunter Utah, die digitale Eheschließung.
  • In vielen Ländern bleibt die Gültigkeit solcher Ehen jedoch umstritten.

Fazit: Tradition vs. Moderne

Das Urteil des BGH zeigt die Grenzen digitaler Lösungen in traditionellen Bereichen wie der Ehe. Während Videokonferenz-Ehen in Krisenzeiten wie der Pandemie eine praktische Lösung boten, wird in Deutschland weiterhin auf die physische Präsenz beider Partner bestanden.

Für das betroffene Paar ist das Urteil ein Hindernis, aber auch eine Chance, den Bund fürs Leben nach deutschem Recht offiziell und endgültig zu schließen.

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