Home Nachrichten Baerbock-Beleidigung: Rentner zahlt 800 Euro Strafe – Prominente Abgeordnete und Anwälte testen jetzt Grenzen aus

Baerbock-Beleidigung: Rentner zahlt 800 Euro Strafe – Prominente Abgeordnete und Anwälte testen jetzt Grenzen aus

by dr
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Ein Rentner aus Niedersachsen muss eine saftige Geldstrafe bezahlen, weil er über die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) einen satirisch gemeinten Spruch machte. Seine Bemerkung, Baerbock sei beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt, kostete ihn letztlich 800 Euro plus Gebühren. Während der Rentner diese Summe nun mühsam von seiner schmalen Rente abstottern muss, regt sich im politischen Umfeld Widerstand. Auch prominente Bundestagsabgeordnete der AfD sowie bekannte Anwälte testen nun öffentlich die Grenzen der Justiz – mit genau demselben oder einem ähnlichen Spruch.

Der Fall des Rentners

Der Rentner hatte seinen Kommentar über ein Kontaktformular des Auswärtigen Amtes übermittelt. In seinem Text mutmaßte er sarkastisch, dass Baerbock möglicherweise nie erwachsen werde, da sie beim Trampolinspringen zu oft mit dem Kopf gegen die Zimmerdecke gestoßen sei. Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Celle war dies eine Ehrverletzung gegen die Außenministerin. Ob Baerbock selbst Strafantrag stellte oder ob die Anzeige aus ihrem Ministerium kam, bleibt ungeklärt. Datenschutzgründe werden als Grund für die mangelnde Transparenz angegeben.

Für den Betroffenen ist die Strafe schmerzlich. Mit rund 1500 Euro monatlichem Budget ist es für ihn schwierig, die 800 Euro plus 77 Euro Gebühren aufzubringen. Er beteuert, sein Kommentar sei satirisch gemeint gewesen, nicht als ernsthafte Beleidigung.

Strafbefehl gegen Rentner wegen Baerbock-Beleidigung
Auszug des Original-Strafbefehls (Quelle: Apollo News)

Beatrix von Storchs Tweet und weitere prominente Nachahmer

Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Beatrix von Storch, äußerte sich auf X (ehemals Twitter) mit demselben Trampolin-Vergleich: „Baerbock ist beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt.“ Sie fragte provokant, ob nur Rentner mit schmaler Rente verurteilt werden oder ob Bundestagsabgeordnete ebenfalls belangt werden, wenn sie derartige Äußerungen tätigen. Von Storch, selbst Rechtsanwältin, forderte die Justiz offen heraus: „Traut Euch!“

Der Anwalt Markus Haintz schloss sich diesem Aufruf an. Er bezeichnete Baerbock als „unfähigste Außenministerin der Welt“ und wiederholte den Trampolin-Spruch. Haintz ging noch einen Schritt weiter und lud dazu ein, Strafanzeigen direkt an seine Kanzlei zu senden: „Traut euch, ich freu mich drauf.“

Viele folgen dem Aufruf

Die Aktion macht im Netz die Runde. Hunderte Personen teilten eine ähnliche oder sogar identische Aussage. Die zentrale Frage ist nun: Wird die Justiz konsequent einschreiten, egal ob es sich um einen politisch unbekannten Rentner oder eine Bundestagsabgeordnete handelt? Der Fall wirft Grundsatzfragen zur Meinungsfreiheit, zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz und zum Umgang mit Satire auf. Welches Signal sendet die Justiz an die Öffentlichkeit? Wird die Strafe gegen den Rentner zum Präzedenzfall, oder zeigt sich, dass prominente Akteure sich weit mehr erlauben können, ohne belangt zu werden?

Beatrix von Storch Tweet zu Baerbock
Tweet von Beatrix von Storch, Quelle: X

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