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EU sucht rechtlichen Vertreter für Bluesky: Verstoß gegen Digital Services Act?

by dr
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Die Social-Media-Plattform Bluesky steht im Verdacht, gegen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union zu verstoßen. Die EU-Kommission bemängelt, dass bislang kein rechtlicher Vertreter des Dienstes in der EU bekannt sei – eine Verpflichtung, die für alle Internetplattformen gilt, die ihre Dienste in der EU anbieten.

Hintergrund: Anforderungen des DSA

Der Digital Services Act schreibt vor, dass jede Plattform, die in der EU tätig ist, einen rechtlichen Vertreter innerhalb der Union benennen muss. Zudem müssen Plattformen öffentlich angeben, wie viele EU-Nutzer sie haben und wo ihr Hauptsitz liegt.

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte am 25. November 2024 in Brüssel:
„Bluesky hat bislang keinen rechtlichen Vertreter in der EU gemeldet. Das verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben.“

Allerdings liegt Bluesky mit seinen Nutzerzahlen noch unter der Schwelle, um als große Onlineplattform direkt von der EU-Kommission reguliert zu werden. Diese Schwelle liegt bei 45 Millionen EU-Nutzern.

Nationale Behörden eingeschaltet

Die EU-Kommission hat die nationalen Koordinierungsstellen für digitale Dienste beauftragt, den Fall zu untersuchen. In Deutschland ist hierfür die Bundesnetzagentur zuständig. Ziel ist es, herauszufinden, ob Bluesky in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten einen juristischen Vertreter registriert hat.

Bislang hat sich die EU-Kommission nicht direkt an Bluesky gewandt. Sprecher Thomas Regnier erklärte, dass ein Eingreifen erst notwendig sei, wenn die Plattform stärker in den Fokus rücke.

Bluesky: Nutzerzahlen explodieren nach Trump-Wahl

Bluesky erlebte in den letzten Wochen ein enormes Wachstum. Laut Angaben von COO Rose Wang überschritt die Plattform kürzlich die Marke von 20 Millionen Nutzern weltweit. Ein Großteil des Zuwachses ist auf die Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident im November 2024 zurückzuführen.

Nach dem Wahlsieg Trumps erklärten zahlreiche Organisationen und Privatpersonen, den Dienst X (ehemals Twitter) von Elon Musk nicht länger nutzen zu wollen. Bluesky konnte davon profitieren und sich als alternative Plattform etablieren.

Noch keine große Plattform, aber wachsend

Bluesky gilt derzeit noch nicht als große Onlineplattform im Sinne des DSA, da die Nutzerzahlen in der EU die Schwelle von 45 Millionen nicht erreichen. Dennoch zeigen die jüngsten Entwicklungen, dass die Plattform stark wächst und künftig stärker reguliert werden könnte.

Die EU-Kommission will sicherstellen, dass auch aufstrebende Plattformen wie Bluesky die Vorgaben des Digital Services Act einhalten. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Regeln für digitale Dienste sind – insbesondere in einer Zeit, in der Social-Media-Plattformen einen immer größeren Einfluss auf die Gesellschaft haben.

Fazit:

Die EU wird genau beobachten, wie sich Bluesky in der Union positioniert. Während das Wachstum der Plattform ein Zeichen für den Wunsch nach Alternativen ist, zeigt der Fall auch, wie schwierig die Regulierung neuer Anbieter sein kann. Ob Bluesky seine Verpflichtungen im Rahmen des DSA erfüllen wird, bleibt abzuwarten.

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